Häufige Fragen zur Vorratsgesellschaft (FAQ)
Was kostet eine Vorratsgesellschaft?
Der Kaufpreis einer Vorratsgesellschaft setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Nominalkapital: CHF 100'000 (AG) bzw. CHF 20'000 (GmbH) – dieses verbleibt als Eigenkapital in der Gesellschaft
- Gründungskosten: Notargebühren, Handelsregistergebühren, Stempelabgabe
- Aufpreis / Marge des Anbieters
- Nebenkosten: Statutenänderung, Handelsregistermutation, ggf. Domizilverlegung
Die Gesamtkosten für eine Vorrats-AG liegen typischerweise zwischen CHF 110'000 und CHF 130'000, abhängig vom Alter der Gesellschaft, dem Sitz und dem Umfang der gewünschten Anpassungen. Für eine konkrete Offerte kontaktieren Sie uns unter info@ag-kaufen.com.
Ist eine Vorratsgesellschaft legal?
Ja, die Gründung und der Erwerb einer Vorratsgesellschaft sind in der Schweiz vollständig legal. Das Bundesgericht hat dies in mehreren Entscheiden bestätigt. Es gelten die ordentlichen Gründungsvorschriften des Obligationenrechts (Art. 629 ff. OR für die AG, Art. 777 ff. OR für die GmbH). Weder das Handelsregisteramt noch die Steuerbehörden beanstanden die Vorratsgründung, sofern die formellen Anforderungen erfüllt sind.
Wie schnell kann ich eine Vorratsgesellschaft übernehmen?
Bei Mueller Treuhand dauert der gesamte Prozess – von der Auswahl bis zur vollständigen Übertragung inklusive Handelsregistermutation – in der Regel 5 bis 15 Arbeitstage. Wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht, kann die Aktienübertragung (ohne Handelsregistermutation) sogar innert 1–2 Tagen erfolgen.
Welche Risiken bestehen beim Kauf einer Vorratsgesellschaft?
Die Risiken sind bei einer echten Vorratsgesellschaft minimal. Da die Gesellschaft nie operativ tätig war, bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen, keine Steuerrückstände und keine Haftungsrisiken gegenüber Dritten. Dennoch empfehlen wir eine standardisierte Prüfung der Gründungsunterlagen, die Mueller Treuhand für Sie durchführt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorratsgesellschaft und einer Neugründung?
Beide Wege führen zu einer operativ nutzbaren Kapitalgesellschaft. Der entscheidende Unterschied liegt in der Geschwindigkeit:
|
Neugründung |
Vorratsgesellschaft |
| Zeitbedarf |
3–6 Wochen |
5–15 Arbeitstage |
| Handelsregistereintrag |
Muss beantragt werden |
Bereits vorhanden |
| Steuernummer / UID |
Wird nach Eintrag zugewiesen |
Bereits aktiv |
| Bankkonto |
Sperrkonto nötig, dann reguläres Konto |
Bestehendes Konto wird übertragen |
| Kosten |
Gründungskosten |
Gründungskosten + Aufpreis |
Eine detaillierte Übersicht zur Neugründung finden Sie unter AG gründen Schweiz.
Kann ich den Namen und Sitz der Vorratsgesellschaft ändern?
Ja. Nach dem Erwerb können sowohl die Firma (Name) als auch der Sitz der Gesellschaft geändert werden. Die Namensänderung erfordert eine Statutenänderung, die Sitzverlegung eine Handelsregistermutation im neuen und alten Kanton. Mueller Treuhand übernimmt die vollständige Koordination beider Vorgänge.