Häufig gestellte Fragen zum Thema AG kaufen
Kann man in der Schweiz eine AG kaufen?
Ja, der Kauf einer bestehenden Aktiengesellschaft ist in der Schweiz vollkommen legal und ein gängiges Vorgehen. Technisch gesehen kaufen Sie nicht die AG selbst, sondern erwerben sämtliche Aktien der Gesellschaft. Dies ist gleichbedeutend mit der vollständigen Übernahme. Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, die den Erwerb einer bestehenden AG verbietet – weder für Schweizer Bürger noch für ausländische Käufer. Lediglich bei bestimmten bewilligungspflichtigen Tätigkeiten (z. B. Finanzdienstleistungen) können zusätzliche regulatorische Anforderungen gelten.
Was kostet eine AG in der Schweiz?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Das Aktienkapital von CHF 100'000 ist Bestandteil des Kaufpreises, da es in der Gesellschaft verbleibt und Ihnen nach der Übernahme zur Verfügung steht. Hinzu kommen die Vermittlungsgebühr, Notariatskosten (je nach Kanton CHF 1'000 bis 3'000), Handelsregistergebühren für Mutationen (ca. CHF 400 bis 800) sowie allfällige Kosten für Sitzverlegung oder Namensänderung. Die genauen Kosten hängen vom Gesellschaftstyp und dem Umfang der gewünschten Anpassungen ab. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Offerte.
Wie lange dauert der AG-Kauf?
Bei einer Vorratsgesellschaft aus unserem Bestand beträgt die Abwicklungsdauer in der Regel 3 bis 5 Werktage ab Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur Eintragung im Handelsregister. Bei Mantelgesellschaften kann der Prozess aufgrund der umfangreicheren Due Diligence 5 bis 10 Werktage dauern. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen (Ausweiskopien, Wohnsitzbestätigungen, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten) rechtzeitig vorliegen.
Was ist eine Mantelgesellschaft?
Eine Mantelgesellschaft (englisch: Shell Company) ist eine Aktiengesellschaft, die einst operativ tätig war, den Geschäftsbetrieb jedoch eingestellt hat. Die Gesellschaft besteht als juristische Person im Handelsregister fort, verfügt aber über keine oder nur geringfügige operative Tätigkeit. Mantelgesellschaften können bestehende Bankbeziehungen, Bewilligungen oder eine Geschäftshistorie mitbringen, erfordern jedoch eine sorgfältige Prüfung auf Altlasten. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Mantelgesellschaft kaufen.
Was ist der Unterschied zwischen AG und GmbH?
Die wesentlichen Unterschiede betreffen das Mindestkapital (AG: CHF 100'000 vs. GmbH: CHF 20'000), die Haftung (bei beiden auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt), die Anonymität der Beteiligten (bei der AG sind die Aktionäre nicht im Handelsregister ersichtlich, bei der GmbH die Gesellschafter schon) sowie die Übertragbarkeit der Anteile (Aktien sind einfacher übertragbar als GmbH-Stammanteile). Einen detaillierten Vergleich finden Sie unter AG vs. GmbH.
Können auch Ausländer eine AG in der Schweiz kaufen?
Grundsätzlich ja. Es gibt keine Beschränkung des Aktienerwerbs aufgrund der Nationalität. Allerdings muss gemäss OR Art. 718 Abs. 4 mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sein. Falls Sie nicht in der Schweiz wohnhaft sind, kann Mueller Treuhand ein VR-Mandat übernehmen und diese Anforderung für Sie erfüllen. Zudem sind bei ausländischen Käufern die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) und die Sorgfaltspflichten der Banken zu beachten.
Brauche ich einen Notar für den AG-Kauf?
Für die reine Aktienübertragung ist grundsätzlich keine notarielle Beurkundung erforderlich. Allerdings müssen bestimmte Beschlüsse der Generalversammlung – etwa Statutenänderungen (Namensänderung, Zweckänderung, Kapitalveränderungen) – öffentlich beurkundet werden. Im Kanton Zug übernimmt dies ein zugelassener Notar. Mueller Treuhand koordiniert den gesamten Prozess mit dem Notariat, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Was passiert nach dem Kauf mit dem bestehenden Firmennamen?
Nach der Übernahme können Sie den Firmennamen beibehalten oder ändern. Eine Namensänderung erfordert einen Beschluss der Generalversammlung, die Anpassung der Statuten und die Anmeldung beim Handelsregisteramt. Der neue Name muss sich von bestehenden Einträgen im schweizerischen Handelsregister unterscheiden (Firmenausschliesslichkeit). Mueller Treuhand prüft die Verfügbarkeit des gewünschten Namens vorab und wickelt die Änderung für Sie ab.