Ablauf der Eintragung Schritt für Schritt
Der Eintragungsprozess einer AG im Handelsregister folgt einem klar geregelten Ablauf. Wir schildern nachfolgend die sechs wesentlichen Schritte, wie sie in der Praxis bei einer Neugründung typischerweise ablaufen. Bei einer Mantelgesellschaft oder einer Mutation sind die Schritte angepasst — dazu mehr im Abschnitt «Änderungen im Handelsregister».
Schritt 1: Namensprüfung (Firmenrecherche)
Vor der Gründung ist eine Firmenrecherche auf ZEFIX unerlässlich. Der gewünschte Firmenname muss sich von allen bestehenden Firmen in der Schweiz hinreichend unterscheiden. Dabei gelten strenge Massstäbe: Bereits geringe phonetische oder visuelle Ähnlichkeiten können zur Zurückweisung führen.
Praxistipp: Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) bietet auf Anfrage eine formelle Namensprüfung an. Dieser Service kostet CHF 60 und gibt innerhalb weniger Tage Auskunft darüber, ob der gewünschte Name registriert werden kann. Wir empfehlen diesen Schritt bei jedem neuen Firmennamen.
Schritt 2: Zusammenstellen der Belege
Für die Anmeldung beim Handelsregisteramt sind folgende Dokumente erforderlich (HRegV Art. 43 ff.):
- Öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt (notariell beurkundeter Gründungsakt)
- Statuten (vom Notar beglaubigt)
- Bankbescheinigung über die Kapitaleinzahlung
- Erklärung der Gründer betreffend Sacheinlagen, Sachübernahmen und beabsichtigte Sachübernahmen (falls relevant)
- Annahme der Revisionsstelle oder Erklärung zum Opting-out
- Stampa-Erklärung (Bestätigung, dass keine weiteren Sacheinlagen, Sachübernahmen oder besonderen Vorteile bestehen, die nicht in den Urkunden erwähnt sind)
- Lex-Friedrich-Erklärung (Bestätigung, dass die Gesellschaft keinen Grundbesitz erwirbt, der der Bewilligungspflicht unterliegt)
- Handelsregisteranmeldung (unterzeichnet von einem Mitglied des Verwaltungsrats)
Schritt 3: Anmeldung beim Handelsregisteramt
Die Anmeldung erfolgt beim Handelsregisteramt des Kantons, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. In der Regel kann die Anmeldung heute elektronisch erfolgen. Im Kanton Zug wird das Portal zg.ch/hr genutzt, in Zürich das System «easyGov». Die physische Einreichung der Originaldokumente ist in den meisten Kantonen weiterhin erforderlich.
Schritt 4: Prüfung durch das Handelsregisteramt und das EHRA
Das kantonale Handelsregisteramt prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Rechtskonformität. Anschliessend wird die Anmeldung an das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) in Bern weitergeleitet, das eine zusätzliche Prüfung vornimmt (insbesondere der Firma und des Zwecks). Das EHRA kann Beanstandungen erheben und Änderungen verlangen.
Die Prüfungsdauer beträgt je nach Kanton und Komplexität des Falls:
| Kanton |
Typische Bearbeitungsdauer |
| Zug |
3 – 5 Arbeitstage |
| Zürich |
5 – 10 Arbeitstage |
| Bern |
5 – 10 Arbeitstage |
| Schwyz |
3 – 7 Arbeitstage |
| Genf |
7 – 14 Arbeitstage |
Schritt 5: Publikation im SHAB
Nach der Genehmigung durch das EHRA wird der Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Die Publikation erfolgt elektronisch auf shab.ch und ist öffentlich einsehbar. Ab dem Datum der SHAB-Publikation entfaltet der Eintrag seine volle Publizitätswirkung gegenüber Dritten (OR Art. 932 Abs. 2).
Schritt 6: Eintrag im kantonalen Handelsregister und ZEFIX
Nach der SHAB-Publikation ist der Eintrag im kantonalen Handelsregister definitiv. Gleichzeitig wird der Eintrag automatisch in ZEFIX übernommen. Die Gesellschaft erhält eine UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx) und existiert ab diesem Zeitpunkt als juristische Person mit allen Rechten und Pflichten.