Wann ist eine AG die bessere Wahl?
Die Vorteile einer AG kommen in bestimmten Situationen besonders zum Tragen. Hier sind die wichtigsten Szenarien, in denen eine Aktiengesellschaft klar die bessere Rechtsform ist.
1. Anonymität der Eigentümer ist gewünscht
Der grösste Vorteil AG gegenüber GmbH: Bei einer AG werden die Aktionäre nicht im Handelsregister eingetragen. Während bei einer GmbH jeder Gesellschafter mit Namen und Stammanteilshöhe öffentlich sichtbar ist, bleiben AG-Aktionäre diskret. Seit der Revision des Aktienrechts 2023 müssen zwar Inhaberaktionäre dem Unternehmen gemeldet werden, aber eine öffentliche Einsicht durch Dritte besteht nicht.
Das ist relevant für:
- Vermögende Privatpersonen, die ihr Engagement nicht offenlegen möchten
- Holdingstrukturen mit diskreter Eigentümerschaft
- Investoren, die nicht namentlich mit einem Projekt in Verbindung gebracht werden wollen
2. Anteile sollen einfach übertragbar sein
Die Übertragung von AG-Aktien ist deutlich unkomplizierter als der Verkauf von GmbH-Stammanteilen. Bei Inhaberaktien genügt die physische Übergabe des Aktienzertifikats. Bei Namenaktien reicht ein Indossament oder eine Zessionserklärung — ohne Notar, ohne Handelsregistermutation.
Im Vergleich dazu erfordert die Übertragung von GmbH-Stammanteilen:
- Eine öffentliche Beurkundung (Notar)
- Die Eintragung im Handelsregister
- Gegebenenfalls die Zustimmung der Gesellschafterversammlung
3. Grössere Kapitalbeschaffung oder Börsengang geplant
Nur eine AG kann an die Börse gebracht werden. Auch ausserhalb der Börse ist die Kapitalbeschaffung über Aktienemissionen wesentlich flexibler als bei einer GmbH. Startups, die Venture Capital aufnehmen, wählen daher oft die AG-Form.
4. Prestige und professionelles Auftreten
In der Schweiz wird die AG traditionell mit grösseren, etablierten Unternehmen assoziiert. Das Kürzel «AG» im Firmennamen signalisiert Professionalität, Seriosität und finanzielle Stärke. Gerade im B2B-Bereich, bei öffentlichen Ausschreibungen oder im internationalen Geschäft kann das Image-Vorteil entscheidend sein.
5. Keine Nachschusspflicht gewünscht
Anders als bei einer GmbH können Aktionäre einer AG niemals zu Nachzahlungen über ihre Einlage hinaus verpflichtet werden. Bei einer GmbH können die Statuten hingegen eine Nachschusspflicht bis zum Doppelten des Nennwerts vorsehen (Art. 795a OR). Für risikobewusste Unternehmer ist die AG daher die sicherere Wahl.
6. Holding- und Konzernstrukturen
Die AG eignet sich hervorragend als Holdinggesellschaft. Dank der anonymen Aktionärsstruktur, der einfachen Aktienübertragung und der flexiblen Kapitalstruktur lassen sich mehrstufige Beteiligungsverhältnisse effizient abbilden.
7. Internationales Geschäft und Reputation
Im internationalen Geschäftsverkehr ist die Rechtsform AG (bzw. SA in der Romandie oder im französischsprachigen Ausland) deutlich bekannter als die GmbH. Geschäftspartner aus dem Ausland assoziieren die AG mit einer etablierten, kapitalstarken Unternehmung. Insbesondere bei internationalen Ausschreibungen, Joint Ventures und grenzüberschreitenden Verträgen kann die Rechtsform einen entscheidenden Unterschied machen.
8. Flexible Kapitalstruktur
Die AG bietet eine grössere Flexibilität bei der Ausgestaltung des Kapitals. Es können verschiedene Aktienkategorien geschaffen werden — etwa Stimmrechtsaktien, Vorzugsaktien oder Partizipationsscheine. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll für Unternehmen, die mehrere Investoren mit unterschiedlichen Rechten einbinden möchten, ohne die Kontrolle über das Stimmrecht zu verlieren.